Sie sind in guten Händen
Weniger Zeit im Wartezimmer, mehr Zeit mit Ihrem Arzt, und viel Geduld und Aufmerksamkeit für Ihre Anliegen - so arbeiten wir, so bleiben Sie gesund. Sie wollen es genauer wissen? Lesen Sie mehr.
Corona Testverordnung
Fest steht: Zum 30. Juni wurden die kostenlosen Bürgertests für Menschen ohne Symptome im Grunde ausgesetzt. Gibt es keinen konkreten Anlass, weswegen man sich testen lässt, muss jeder oder jede den kompletten Test selbst bezahlen.
In Ausnahmefällen ist der Bürgertest jedoch auch weiterhin kostenlos, und zwar für folgende Gruppen:
- Kinder unter fünf Jahren
- Menschen, die aus medizinischen Gründen nicht gegen das Coronavirus geimpft werden können, insbesondere auch Schwangere im ersten Drittel ihrer Schwangerschaft
- Personen, die aktuell an Studien zu Corona-Impfstoffen teilnehmen oder in den vergangen drei Monaten teilgenommen haben
- Menschen, die sich aufgrund einer nachgewiesenen Infektion mit dem Coronavirus in Isolierung befinden, wenn die Testung zur Beendigung der Absonderung erforderlich ist
- Personen, die jemanden in einem Krankenhaus oder einer stationären Pflegeeinrichtung besuchen wollen
- Menschen, die mit einer infizierten Person im selben Haushalt leben oder gelebt haben
- Pflegende Angehörige sowie Assistenten, die von Menschen mit Behinderungen angestellt sind
Bestimmte Bevölkerungsgruppen müssen eine Zuzahlung von 3 Euro leisten, wenn sie sich in einer offiziellen Teststelle auf das Coronavirus testen lassen:
- Menschen, die am selben Tag eine Veranstaltung in Innenräumen besuchen werden
- Personen, die zu einer Person ab 60 Jahren oder einer Person mit einer Vorerkrankung mit einem hohen Risiko, schwer an Covid-19 zu erkranken, am selben Tag Kontakt haben werden
- Personen, die durch die Corona-Warn-App des Robert Koch-Instituts eine Warnung mit der Statusanzeige „erhöhtes Risiko“ erhalten.
Das Gesundheitsministerium des Landes NRW bietet nun ein Musterformular zum Download an, auf dem man ankreuzen kann, zu welcher der oben genannten Gruppen man gehört. Bei dieser Selbstauskunft handelt es sich laut Ministerium um eine Eigenerklärung, die „Testpersonen zum Berechtigungsnachweis gegenüber den Teststellen“ verwenden können. Gleichwohl bietet dieses Formular keine Sicherheit. „Es handelt sich hierbei ausdrücklich um eine Handlungshilfe und nicht um ein offizielles Dokument, das Teststellen akzeptieren oder verwenden müssen“, heißt es in der Mitteilung des Landes.
Heißt: Im Zweifel hilft nur der richtige Nachweis, dass man zu einer der Ausnahme-Gruppen gehört, denen ein kostenloser oder zumindest ein vergünstigter Corona-Test zusteht. Aber was brauche ich dafür?
Corona-Test: So weise ich nach, dass ich nicht zahlen muss
Grundsätzlich: Man sollte immer einen Personalausweis mitnehmen. Bei Kleinkindern ist die Geburtsurkunde oder der Kinderreisepass die passende Bescheinigung, bei Schwangeren ist es der Mutterpass. Wer aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden kann, muss ein ärztliches Zeugnis vorlegen - und zwar im Original, dies können wir auf Anfrage erstellen. Die Kosten hierfür trägt der Patient selbst. Wer sich freitesten will, legt den PCR-Test vor. Gleiches gilt für Haushaltsangehörige von Infizierten, die zudem einen Nachweis für die übereinstimmende Wohnanschrift benötigen.
In anderen Fällen wird es schwammig. Pflegende Angehörige müssen am Testzentrum glaubhaft machen, dass sie einen pflegebedürftigen Angehörigen pflegen. Gleiches gilt für Tests von einem Besuch im Pflegeheim. In der Praxis hängt also viel vom Wohlwollen des Betreibers bzw. dessen Personal ab.
Corona-Test: Anspruch auf Gratis-Bürgertest nachweisen
Auch für Bürgertests mit der Eigenbeteiligung von 3 Euro ist es notwendig, den Anspruch glaubhaft belegen zu können. Das geht etwa mit der Eintrittskarte für eine Veranstaltung, der Corona-Warn-App oder bei Kontakten mit Risikopatientinnen und -patienten einer Selbstauskunft, die auf einem vom Gesundheitsministerium bereitgestellten Formblatt festgehalten wird.
Unsere Leistungen
Routine-untersuchungen
Regelmäßige Arztbesuche sind mehr als nur Blutdruck messen. Sie sind eine Chance, sich richtig kennenzulernen. Und: Je besser wir über Ihren gesundheitlichen Grundzustand Bescheid wissen, desto leichter können wir frühzeitig erkennen, wenn Handlungsbedarf besteht. So bleiben wir den Risiken immer einen Schritt voraus.
Dringende Fälle
Nicht immer hält Ihre Gesundheit sich an übliche Bürozeiten oder meldet rechtzeitig an, dass etwas im Argen ist. Deswegen gibt es bei uns kurzfristige Terminvereinbarungen, kurze Wartezeiten und auch Abendsprechstunden.
Chronische Beschwerden
Wir wissen, dass die Behandlung chronischer Beschwerden oft den Blick auf den ganzen Körper braucht. Unsere Ärzte sind geschult in altbewährten und allerneuesten Behandlungsmethoden für alle denkbaren Formen chronischer Erkrankungen. Auch für Ihr Leiden finden Sie bei uns die bestmögliche Versorgung.
Reisemedizinische Beratung und Impfungen
Bei uns erhalten Sie eine individuelle Impfberatung, sowie reisemedizinische Beratung zu allen Auslandsreisen, ob zur Erholung, aus beruflichen Gründen oder im Rahmen einer freiwilligen oder sozialen Tätigkeit im Ausland.
Speziell geschulte Mitarbeiter haben es sich zur Aufgabe gemacht, Sie kompetent und nach neusten wissenschaftlichen Erkenntnissen über alle gesundheitlichen Fragen bei Fernreisen und Tropenaufenthalten zu beraten. Bei sorgfältiger Vorbereitung sind Flug- und Fernreisen - auch in die entlegensten Regionen der Welt - ohne Probleme möglich. Selbst bei chronischer Erkrankung ist die Angst vor einer Fernreise bei entsprechender Vorsorge meist unbegründet.
Wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen.
Arthrose & Behandlung
Die Beeinträchtigung der stoßdämpfenden und schmierenden Eigenschaften der Gelenkflüssigkeit, ist der wesentliche Schmerzfaktor von Arthrose im Gelenk. Wird die Gelenkflüssigkeit dünner, kann sie Knorpelschicht und Knochen nicht mehr wirkungsvoll schützen – es kommt zu Abrieb und Schmerzen.
Hier ist u. a. eine Therapie mit Ostenil möglich. Nähere Informationen erhalten sie in unserer Praxis. Rufen Sie uns gerne an und vereinbaren einen Termin.
Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Wer regelt Ihre Angelegenheiten, wenn Sie es nicht mehr können? Jeder kann unabhängig vom Alter in Situationen geraten, in der andere für ihn entscheiden müssen. Drei Arten von Vollmachten und Verfügungen helfen, damit das in Ihrem Sinne geschieht. Die entsprechende Vorsorge sollten Sie in gesunden Tagen treffen.
Brauchen Sie Hilfe? Dann rufen Sie uns gern an und vereinbaren einen Termin mit uns.
Orthomolekulare Medizin
Die orthomolekulare Medizin beruht auf der Erkenntnis, dass für ein gesundes und reibungsloses Funktionieren der Organe und damit des gesamten Körpers Mikronährstoffein ausreichendem Maße benötigt werden.
Da diese in der heutigen Ernährung eine immer geringere Rolle spielen (Fast Food , Herstellung und Lagerung der Nahrungsmittel, wenig Frisches, Einsatz von Pflanzenschutzmitteln) sollten sie
als Nahrungsergänzung sowohl präventiv (vorbeugend) als auch kurativ (zur Heilung von Krankheiten) eingesetzt werden.
Führerschein-untersuchung
der Klassen C (LKW), D (Bus) und F2F (Taxi)
Ab dem Alter von 50 Jahren müssen Führerscheine für Bus und LKW alle 5 Jahre wieder verlängert werden.
Zur Beantragung sind auch eine augenärztliche und eine allgemeinärzliche Untersuchung erforderlich.
Letztere können wir anbieten.
Sie erhalten nach Ganzkörper-untersuchung, orientierendem Hörtest und Urinuntersuchung die notwendige Bescheinigung.
Die Kosten müssen Sie zunächst bei uns bezahlen.
In vielen Fällen erstatten Ihnen jedoch die Arbeitgeber diesen Betrag ganz oder teilweise.
Vereinbaren Sie doch gleich einen Termin!
Sporttauglichkeitsuntersuchungen
Vor Aufnahme bestimmter sportlicher Aktivitäten ist ein Check wünschenswert, häufig sogar vorgeschrieben -beispielsweise bei Motorsport, Tauchsport, Fallschirmspringen etc.
Je nach Anforderung sind zusätzlich zu einer gründlichen körperlichen Untersuchung zusätzliche Verfahren wie Lungenfunktionsprüfung, EKG oder Belastungs-EKG, Hörtest etc. notwendig.
Wir beraten Sie gerne nach vorheriger Terminvereinbarung !
Hämatogene Oxygenierungstherapie (HOT)
Die Hämatogene Oxygenierungstherapie ist eine Eigenblutbehandlung mit Sauerstoffanreicherung des Blutes und anschließender UVB-Bestrahlung zum Aufbau bei Durchblutungsstörungen, Tumorerkrankungen oder allgemeiner Schwäche ohne schulmedizinische Ursache.
Wir beraten Sie gerne nach vorheriger Terminvereinbarung !
Erweiterte Check-up-Untersuchung
Über die im Rahmen der gesetzlichen Früherkennungs- und Vorsorgeuntersuchungen geregelte Check-up-Untersuchung hinaus kann ein erweiterter Gesundheits-Check-up sinnvoll sein. Dies ist beispielsweise bei Personen der Fall, die nach längerer Pause wieder mit einer sportlichen Aktivität beginnen wollen. Aber auch während der regulären Check-up-Untersuchung können zusätzliche Untersuchungen zur Erstellung eines erweiterten individuellen Risikoprofils durchgeführt werden, dazu gehören z. B.
Ermittlung des PSA-Werts zur Erkennung von Prostata-Veränderungen
Erweiterte Blutuntersuchung (Bestimmung von beispielsweise Elektrolyten, Vitaminen, Spurenelementen, Enzymen, Tumormarkern)
Lungenfunktionsprüfung
Stuhltest (z. B. auf Pilze, Bakterien, Parasiten, Umweltgifte)
Ultraschalluntersuchungen (z. B. der Halsgefäße, Schilddrüse, Bauchorgane, Nieren, Harnblase, Prostata)
Durchblutungsmessung in den Beinen
Hormonbestimmungen
Rheuma-Risiko-Bestimmung (CCP-Antikörper)
Darmkrebs-Früherkennung mittels immunologischer Stuhluntersuchung
Die Kosten für einen erweiterten Check-up werden allerdings von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen.
Wir bieten diese Check-up-Untersuchungen im Rahmen von so genannten Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) an.
Wir beraten Sie gerne nach vorheriger Terminvereinbarung !
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Auf den richtigen Filler kommt es an
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Viele Frauen kennen den Moment:
Beim Blick in den Spiegel wirken sie trotz blendender Laune einfach nur müde. Ein fahler Teint, Falten, feine Linien und schlaffe Konturen verunsichern sie und hemmen ihre Emotionalität.
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